Rahmenvertrag
Rahmenvertrag zwischen den Gemeinden und Städten und den Fabriken und Entsorgern für die Übernahme des Altpapiers aus der Haushaltsammlung. Dieser Rahmenvertrag wurde 2006 erstmals in Kraft gesetzt. Im Laufe der Jahres 2011 und 2012 wurde er neu verhandelt und teilweise ergänzt. Er wurde der Wettbewerbskommission erneut zur Überprüfung (Art. 49a Abs.3 lit.a Kartellgesetz) vorgelegt. Diese bestätigte Ende Mai 2012, dass sie keine Einwände gegen den geänderten Vertrag habe. Der Rahmenvertrag ersetzt eine vorgezogene Entsorgungsgebühr. Der Altpapiermarkt ist international und die Preisbildung volatil. Der Markt ist geprägt durch verschiedene Handelsstufen und die Abnehmer sind manchmal sehr weit weg. Die Gemeinden haben daher eine gewisse Schwierigkeit, die Modalitäten dieses Marktes zu verstehen und es würde sie auch zu viele Ressourcen kosten, die Veränderungen und bestmöglichen Absatzmöglichkeiten dauernd zu überwachen. Durch einen Rahmenvertrag zwischen inländischen Abnehmern (Fabriken und Entsorgern) einerseits und den Gemeinden andererseits sollen klare Verhältnisse geschaffen werden. Nebst erhöhter Transparenz sollen die Vertragsbeziehungen auch langfristiger Natur sein. Eine fünfjährige Laufdauer gibt den Gemeinden eine Abnahmegarantie und sichert den Abnehmern die Rohstoffquelle. Eine Mindestpreisgarantie verhindert Intransparenz und Unterzahlungen auf Seiten der Gemeinden und gibt auch an die kleinen Gemeinden, welche wenig Marktüberblick haben, ein klares Signal hinsichtlich fairer Abnahmepreise. Und sie gibt eine Absicherung nach unten, egal welche kurzfristigen Ausschläge der Marktpreis gerade macht, die Gemeinden können mit einem Mindestpreis rechnen, der aber nach oben offen ist, wenn es die Marktnachfrage zulässt. Der Mindestpreis verhindert den Wettbewerb nicht. Die tatsächlichen Preise liegen im Regelfall höher. Durch diese Preise wird den Gemeinden ein substantieller Teil der Sammelkosten gedeckt. Aus Sicht der Gemeinden ist diese Kostendeckung das Hauptanliegen; Geldverdienen wollen sie mit Altpapier nicht. Mit diesem Rahmenvertrag (und den daran anschliessenden Einzelverträgen zwischen einer spezifischen Gemeinde und einem spezifischen Abnehmer) werden auch die Grundlagen gelegt eine staatliche Zwangslösung im Sinn einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr zu vermeiden. Der Städte- und Gemeindeverband hat seine Mitglieder mit dem Infoschreiben vom 11. Juli 2012 über die Erneuerung des Rahmenvertrags Altpapier, der per 1. Juli 2012 in Kraft trat, orientiert. Die Vertragsinhalte können im Rahmenvertrag gefunden werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch als PDF File herunterzuladen. Den Gemeinden und Zweckverbänden wird empfohlen, die Altpapiersammellogistik sowie die Vertrags- und Kostensituation zu überprüfen. Falls die heutige Lösung Warenerlöse unterhalb des Mindestpreises bietet, ist die Variante Anschluss am Rahmenvertrag weiter zu verfolgen. Bitte beachten Sie, dass neue Vertragsverhältnisse der Treuhandstelle auf info@altpapier.ch gemeldet werden müssen.
Vertragspartner
Treuhandstelle
Der Schweizerische Verband für visuelle Kommunikation (Viscom) führt die offizielle Treuhandstelle. Die Treuhandstelle ist neutral und unabhängig. Auftraggeber sind die Unterzeichner des Rahmenvertrages. Die Aufgaben der Treuhandstelle umfasst unter anderem die Führung einer Statistik über die gemeldeten Verträge und der dazugehörigen Sammelmenge.
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